§ 886 ABGB; § 10 Abs 4 MRG:
Für die schriftliche Anzeige eines Ersatzanspruchs des Mieters für Aufwendungen gem § 10 Abs 4 MRG reicht ein unterschriebenes Telefax aus. Ganz allgemein darf an eine solche Anzeige zur Wahrung eines Ersatzanspruchs über die gesetzlichen Anforderungen hinaus kein zu strenger Maßstab angelegt werden.