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Aussetzung des Verfahrens wegen Streitanhängigkeit im Ausland

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 326 Heft 5 v. 22.5.2003

Art 21 EuGVÜ; Art 11 Brüssel II-VO:

OGH 9. 9. 2002, 7 Ob 188/02a (LG St. Pölten 3. 7. 2002, 37 R 122/02w; BG St. Pölten 10. 4. 2002, 2 C 37/02z)

Die Parteien haben am 25. 5. 1991 vor dem Standesamt St. Pölten miteinander die Ehe geschlossen.

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