unter besonderer Berücksichtigung des APG des Bundes und des oö APG
(1. Teil)
Ausgehend von der vom VfGH in Slg 12.838/1991 entwickelten Auffassung, Art 20 Abs 4 B-VG räume dem Auskunftssuchenden kein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht ein, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag nicht nur mit der Frage, inwieweit das APG des Bundes und das oö APG subjektive Rechte begründen, sondern insbesondere auch mit deren verfahrensrechtlicher Ausgestaltung. Im Zuge dessen wird sowohl versucht, den Standpunkt der herrschenden Lehre, das AVG finde auf das Auskunftserteilungsverfahren keine Anwendung, zu widerlegen, als auch der nähere Ablauf des Auskunftsverweigerungsverfahrens dargestellt. Das letzte Kapitel behandelt - in kritischer Auseinandersetzung mit der Judikatur des VwGH zur Unzulässigkeit von Säumnisbeschwerden, mit denen ein Auskunftsverweigerungsbescheid erzwungen werden soll - die für den Auskunftswerber so wesentliche Frage der Durchsetzbarkeit seines Auskunftsrechts.