vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Prüfung von Oppositionsklagegründen im Verfahren über Vollstreckbarerklärung ausländischer Unterhaltstitel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 191 Heft 3 v. 20.3.2003

Art 16 Z 5 und Art 36 EuGVÜ:

OGH 18. 7. 2002, 3 Ob 20/02s (LG Leoben 4. 12. 2001, 3 R 317/01a; BG Liezen 21. 9. 2001, 1 Nc 42/01m)

Das ErstG erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des deutschen Amtsgerichts Duisburg (im Folgenden Titelgericht) vom 27. 5. 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98 (im Folgenden Titelurteil), in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete als ehelicher Vater der beiden Betreibenden ua zu Punkt 3. verhalten, an die Erstbetreibende zum Ersten eines jeden Monats vom 1. 3. 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil (von derzeit 125 DM), zu Punkt 6. und 7. an die Zweitbetreibende vom 1. 7. 1999 bis 31. 3. 2006 142,21% des jeweiligen Regelbetrags der zweiten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil von derzeit 125 DM und vom 1. 4. 2006 an 142% des jeweiligen Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil (von derzeit 125 DM) zu zahlen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!