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Bemessung des Honorars nach AHR für Bemühungen um Umwidmung einer Liegenschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 942 Heft 12 v. 15.12.2003

§ 5 AHR:

Das nach den AHR für die Wertbemessung maßgebliche Interesse des Auftraggebers an einer Umwidmung einer Liegenschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen Baulandpreis und Freilandpreis.

OGH 25. 3. 2003. 1 Ob 42/03p (OLG Innsbruck 10. 12. 2002, 4 R 286/02v; LG Innsbruck 9. 10. 2002, 10 Cg 156/01h)

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