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Das Kartellstrafrecht ist tot! Lang lebe das „Kartellstrafrecht“!

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Dr. Christian RosbaudJBl 2003, 907 Heft 12 v. 15.12.2003

Zur Rechtsnatur der Geldbuße nach § 142 Z 1 KartG idF KartG-Novelle 2002*)*) Mein besonderer Dank gilt Herrn RA Dr. Wolfgang Berger, Salzburg, der mich im Rahmen von Tusculum - Diskussionsforum Recht zur Analyse der KartG-Novelle 2002 aus strafrechtlicher Sicht anregte und diese Untersuchung vielfältig förderte. )

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