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Kosten eines Privatgutachtens zur Schadensfeststellung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 857 Heft 11 v. 20.11.2003

§§ 1293 ff ABGB; §§ 40 ff ZPO:

Kosten eines Privatgutachtens können dann Gegenstand eines eigenen Schadenersatzanspruchs sein, wenn ein besonderes Interesse an der Sachverhaltsermittlung unabhängig von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Prozess besteht.

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