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Kreuzende AGB / einseitiger Eigentumsvorbehalt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 856 Heft 11 v. 20.11.2003

§§ 864a und 1063 ABGB:

Ein zum Dissens führender Widerspruch sich kreuzender AGB liegt nicht nur dann vor, wenn gegenläufige Rechtsfolgen angeordnet werden, sondern auch bei vom dispositiven Recht abweichenden Klauseln, die in den AGB nur eines Teils enthalten sind.

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