Bedingungen und Rücktrittsvorbehalte in Übernahmeangeboten sind nach dem ÜbG nur eingeschränkt zulässig. Bei der Beurteilung, ob eine in die Angebotsunterlage aufgenommene Bedingung den Erfordernissen der Transparenz und der sachlichen Rechtfertigung, einschließlich der Unabhängigkeit von der Willensentscheidung des Bieters entspricht, hat die Übernahmekommission einen Ermessenspielraum. Der folgende Beitrag behandelt die Zulässigkeit bestimmter Bedingungen und von Rücktrittsvorbehalten, insbesondere die konkrete Ausgestaltung von Bedingungen, die Ereignisse bei der Zielgesellschaft betreffen (einschließlich MAC-Vorbehalte). Darüber hinaus wird gezeigt, dass das nachträgliche Absenken oder der Verzicht auf eine im Angebot vorgesehene Mindestannahmequote in der Regel eine zulässige sonstige Änderung des Angebotes zugunsten der Beteiligungspapierinhaber ist.