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Grenzverschiebungen im Personengesellschaftsrecht

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Manfred P. Straube*)*)Meinem Assistenten Dr. Roman Alexander Rauter danke ich für die Mithilfe bei der Erstellung dieses Beitrages; meinem Assistenten MMag. Dr. Thomas Ratka LL.M., LL.M. danke ich für kritische Hinweise. JBl 2003, 739 Heft 10a v. 20.10.2003

Die Entwicklung der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik wie auch der Gesellschaftsrechtspraxis ist seit langem untrennbar mit dem Namen des Jubilars verbunden. Diese Tatsache sowie die neueren Entwicklungen in Deutschland lassen an dieser Stelle einige Überlegungen zur Diskussion um die Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts1)1)Für die deutsche BGB-Gesellschaft in der Folge „GbR“; für die österreichische Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GesBR“. sinnvoll erscheinen. Wurden im Rahmen dieser Diskussion in Österreich althergebrachte Grenzlinien des Gesellschaftsrechts bisher bloß in Frage gestellt, so hat jene in Deutschland kürzlich zu einer weitreichenden Grenzverschiebung geführt, ein Umstand, der zu einer neuerlichen Betrachtung der Entwicklung von Dogmatik und möglicher praxisgerechter Rechtsetzung auf diesem Gebiet zwingt.

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