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Ehelichkeitsbestreitungsklage vom Widerspruchsrecht gem § 163e ABGB unberührt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 515 Heft 8 v. 20.8.2002

§§ 138, 156 und 163e ABGB:

OGH 26. 2. 2002, 1 Ob 31/02v (LG Wiener Neustadt 6. 12. 2001, 16 R 381/01w; BG Mödling 9. 10. 2001, 2 P 221/01p)

Die Minderjährige wurde während der aufrechten Ehe des Heinz und der Dr. Monika D. geboren. Am 5. 10. 2001 brachte der Vater beim ErstG die Ehelichkeitsbestreitungsklage ein, mit der er vorbrachte, er habe erstmals im April 2001 Kenntnis davon erhalten, dass er nicht der Vater des Kindes sei.

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