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Mögliche Amtshaftung wegen mangelnder Fürsorge des Gerichtskommissärs für den Nachlass

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 520 Heft 8 v. 20.8.2002

§§ 43 ff und 46 AußStrG; §§ 13 f, 84 f und 521 ZPO; §§ 1 f AHG:

OGH 26. 2. 2002, 1 Ob 310/01x (OLG Wien 30. 8. 2001, 14 R 114/01i; LGZ Wien 6. 4. 2001, 32 Cg 13/97k)

Der Kl ist Alleinerbe nach der am 29. 10. 1995 verstorbenen Erblasserin und als solcher nunmehr Eigentümer einer Liegenschaft mit Haus im 13. Wiener Gemeindebezirk.

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