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Zeitwidrige Kündigung durch den Masseverwalter

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 534 Heft 8 v. 20.8.2002

§ 25 KO; § 11 IESG:

Unstrittig ist, dass Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer Kündigung durch den Masseverwalter nur dann Konkursforderungen sind, wenn dieser nach § 25 KO gekündigt hat und ihm ein solches Kündigungsrecht auch zustand, sonstige Kündigungen durch den Masseverwalter, wozu auch zeitwidrige Kündigungen zählen, jedoch Masseforderungen sind.

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