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Zur Reform des Schuldrechts in Deutschland*)*) Für kritische Lektüre und Hinweise danke ich Frau Referendarin J. Kotschi sowie Herrn stud. iur. G. Krause-Vilmar.

AufsätzeProf. Dr. Robert RebhahnJBl 2002, 477 Heft 8 v. 20.8.2002

Das deutsche Parlament hat im November 2001 eine Reform des Schuldrechts beschlossen, die Strukturen wie Inhalt des Rechts der Verjährung und der Leistungsstörungen teils tief greifend geändert hat. Der Beitrag legt den wesentlichen Inhalt der Reform dar.

Deskriptoren: Schuldrechtsreform; Verjährung; Kaufvertrag; Leistungsstörung; Verzug; Unmöglichkeit; Schlechtleistung; Gewährleistung; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Mangelfolgeschaden.

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