Erst seit wenigen Jahren wendet die Rechtsprechung zögernd die Methode des Beweglichen Systems an, um eine Gesamtwürdigung zusammenhängender Tatbestandselemente vorzunehmen, sowie unbestimmte Gesetzesbegriffe und komparative Rechtssätze auszulegen. Auf vielen Gebieten ist jedoch ein Defizit in der Anwendung dieser Methode festzustellen.