Die gegenständliche Untersuchung ist eine umfassende Bestandsaufnahme der bis heute gewonnenen Erfahrungen mit der Maßnahme nach § 21 Abs 1 StGB. Ausgehend von einem primär kriminalpolitischen Ansatz werden die bei dieser Maßnahme in Gesetzesänderungen, in der Judikatur und in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung zum Ausdruck kommenden Entwicklungen - unter Einbeziehung der einschlägigen psychiatrischen Befunde - herausgearbeitet und einer kritischen Würdigung unterzogen.