Anmerkungen zu 1 Ob 72/00w und 1 Ob 277/00t......*))
Mit der E 28. 3. 2000, 1 Ob 72/00w und dem Beschluss 27. 2. 2001, 1 Ob 277/00t hat sich der OGH innerhalb eines Jahres zweimal mit dem Problem von nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten auseinander gesetzt. Diese Entscheidungen sind allerdings nur schwer miteinander in Einklang zu bringen.