Am 1. 1. 2002 tritt das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz in Kraft. Seine Auswirkungen auf das Reisevertragsrecht sind Gegenstand dieses Beitrages.
Deskriptoren: Beweislastumkehr, geringfügige Mängel, Gewährleistung, Minderung, Reisevertrag, Schadenersatz, Verbesserung, Verbrauchsgüterkauf, Wandlung. §§ 922 ff, 1167, 1298 ABGB; § 31e KSchG; §§ 459, 643, 651e BGB; Verbrauchsgüterkauf-RL.