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VfGH prüft Verfassungsbestimmung auf Übereinstimmung mit dem Rechtsstaatsprinzip

VerfassungsgerichtshofJBl 2001, 378 Heft 6 v. 20.6.2001

§ 126a BVergG; Art 44 Abs 1 und Abs 3 und Art 140 B-VG:

Die Verfassungsmäßigkeit des § 126a BVergG wird von Amts wegen geprüft.

Der VfGH ist vorläufig der Ansicht, dass der (einfache) Verfassungsgesetzgeber nicht zur Verfassungssupendierung ermächtigt sein dürfte.

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