Im Zuge ihrer Bemühungen um eine Verwaltungsreform erwägt die Koalition im Bereich der Sicherheitsverwaltung, nach bundesdeutschem Vorbild ein eigenes Bundeskriminalamt einzurichten. Der Autor untersucht, ob diese Änderung der Behördenorganisation mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.