§ 6 Abs 4 MaklerG; §§ 30b und 31 Abs 2 KSchG; § 27 Abs 1 MRG:
Ein Eigengeschäft des Maklers iSv § 6 Abs 4 MaklerG liegt nicht vor, wenn er an der Vermietergesellschaft nur eine Beteiligung von 5 % hält und auch sonst keinen beherrschenden Einfluss auf sie ausüben kann.