Vor rund 40 Jahren hat mein verehrter Staatsrechtslehrer Max Imboden einen Entwurf einer „Verfassung der Europäischen Gemeinschaft“ vorgelegt1). Die Schaffung eines bewussten Kontrastbildes zu den vom Ökonomisch-Funktionellen her bestimmten Integrationsbestrebungen der Europäischen Gemeinschaft war das Leitmotiv seines Verfassungsentwurfes. Das Schaffen von Verfassungen als gedankliche Aufgabe - so konnte er schon damals bemerken - gehöre kaum zu den Passionen unserer Zeit. Er beklagte die Distanz und das tiefe Unverständnis gegenüber den klassischen Bemühungen einer Verfassungsgebung. Im Vordergrund stünden nicht mehr konstitutionelle Prinzipien, die die Bundesstaatsgründungen der Vergangenheit bestimmt haben. Vielmehr solle die europäische Einheit durch gemeinschaftliche Ausübung von Funktionen, durch Planen der Angleichung ökonomischer Prozesse und durch die Zusammenlegung von Wirtschaftsräumen entstehen.