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Kompetenz des Rechtspflegers zur Verhängung von Zwangsstrafen in Firmenbuchsachen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 62 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 24 FBG iVm § 283 HGB; § 16 RPflG:

Ungeachtet einer fehlenden Änderung des § 16 Abs 1 Z 6 RpflG mit Art XVIII des BGBl 1991/10 fällt die Verhängung von Zwangsstrafen nach § 24 FBG iVm § 283 HGB auch dann in die Kompetenz des Rechtspflegers, wenn die Zwangsstrafe S 2.000,- übersteigt.

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