In der intensiven internationalen Diskussion um einen Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderungen, die nunmehr auf Österreich übergegriffen hat, ist - entgegen anderslautenden, in sich sehr widersprüchlichen Tendenzen - allen Argumenten kritisch entgegenzutreten, die daran vorbeigehen, daß Gerichte so rechtsrichtig wie möglich zu entscheiden haben. Der Vertrauensschutz bestimmt sich ausschließlich nach den einschlägigen Instituten des materiellen Rechts. Auch der EuGH hat gegenüber eigenen Rechtsprechungsänderungen keine Zeitzündereffekte etabliert.