Die Richtlinien der EU und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs führen zu einer problematischen Rechtsangleichung: Sie erfolgt sehr punktuell und auch ohne Gesamtkonzept. Dies hat eine unerfreuliche Rechtszersplitterung zur Folge. Die Ausarbeitung eines Grundkonzeptes für die künftige europäische Entwicklung des Privatrechts und damit auch des Schadenersatzrechtes ist deshalb dringend zu fordern.