Art 21 und 22 EuGVÜ; § 411 ZPO:
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art 1, 3 und Art 5 Abs 1 EuGVÜ-AuslProt vom 3. 6. 1971 idgF iVm Art 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Erstreckt sich der Begriff „derselbe Anspruch“ im Art 21 EuGVÜ auch auf den Einwand des Beklagten, einen Teil der eingeklagten Forderung durch außergerichtliche Aufrechnung getilgt zu haben, wenn der nach den Behauptungen noch ungetilgte Teil dieser Gegenforderung Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen denselben Parteien auf Grund einer in einem anderen Vertragsstaat bereits früher eingebrachten Klage ist?