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Amtshaftung für mangelhafte Kesselprüfung / Haftung des beliehenen Unternehmers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 722 Heft 11 v. 20.11.2001

§ 15 KesselG BGBl 1992/211; § 1 AHG:

Kesselprüfstellen entfalten nach den Bestimmungen des Kesselgesetzes eine eindeutig hoheitliche Tätigkeit.

Die Haftung eines beliehenen Unternehmers aus Vertrag schließt eine Amtshaftung des Rechtsträgers für durch seine Organe rechtswidrig schuldhaft zugefügte Schäden nicht aus.

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