§ 4 Abs 3 und § 29 AuslBG; § 16 Abs 4 AÜG; §§ 877 und 879 ABGB:
Ein Vertrag über die Überlassung ausländischer Arbeitskräfte, der nicht die erforderlichen Bewilligungen nach dem AÜG und dem AuslBG erhalten hat, ist absolut nichtig.
§ 4 Abs 3 und § 29 AuslBG; § 16 Abs 4 AÜG; §§ 877 und 879 ABGB:
Ein Vertrag über die Überlassung ausländischer Arbeitskräfte, der nicht die erforderlichen Bewilligungen nach dem AÜG und dem AuslBG erhalten hat, ist absolut nichtig.