§§ 16 ff RAO; §§ 1295 ff ABGB:
Zur Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten auf die Kosten der Teilnahme an einer Befundaufnahme im Beweissicherungsverfahren, für die keine Vertretungspflicht besteht, hinzuweisen (Zurückweisung der Revision).
§§ 16 ff RAO; §§ 1295 ff ABGB:
Zur Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten auf die Kosten der Teilnahme an einer Befundaufnahme im Beweissicherungsverfahren, für die keine Vertretungspflicht besteht, hinzuweisen (Zurückweisung der Revision).