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Ruhen des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten nach Eingehen einer Lebensgemeinschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 530 Heft 8 v. 20.8.2000

§§ 66 und 75 EheG:

Der erkennende Senat sieht sich nicht veranlasst, von der ständigen Rechtsprechung abzugehen, wonach der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehegattin für die Dauer einer Lebensgemeinschaft ruht.

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