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Anspruch des Auftragnehmers (Dienstnehmers) auf Ersatz der Vertretungskosten in einem Strafverfahren, das mit Freispruch endet

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 530 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 1014 ABGB; § 25 GmbHG:

§ 25 GmbHG schließt die Anwendung des DHG für solche Dienstnehmer einer GmbH aus, welche zugleich ihre Geschäftsführer sind.

Über Geschäftsbesorger verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich kein Aufwand iSd § 1014 ABGB. Gleiches gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung in einem Strafverfahren, welches mit der Verhängung einer Strafe endet.

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