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Mietzinserhöhung bei Erwerb von Unternehmensanteilen im Erbweg

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 530 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 12a MRG:

Auch eine Gesamtrechtsnachfolge und damit auch ein Gesellschafterwechsel im Erbweg kann grundsätzlich die gleiche Änderung in den Einflussmöglichkeiten bewirken wie eine entsprechende Anteilsveräußerung. Jedenfalls für Altverträge, die vor Inkrafttreten des 3. WÄG geschlossen wurden, ist der Rechtsübergang von Gesellschaftsanteilen im Erbweg von § 12a Abs 3 MRG umfasst.

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