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Keine aufschiebende Wirkung der fehlenden Genehmigung nach StmkGVG für Beendigung der Zwangsverwaltung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 322 Heft 5 v. 20.5.2000

§§ 17, 18 und 34 StmkGVG; § 156 Abs 1 und § 161 Abs 1 EO:

Bedarf der Zuschlag einer Liegenschaft der Genehmigung der Grundverkehrsbehörde, so wird er erst mit deren Erklärung wirksam. Eine Rückwirkung der Genehmigung ist im StmkGVG nicht vorgesehen.

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