Das sogenannte „Piz-Buin-Urteil“ des OGH vom 30. 10. 1998, mit dem ein Alpinist für die Unfallverletzungen seines Berggefährten schadenersatzrechtlich verantwortlich gemacht wurde, hat in Bergsteigerkreisen erhebliche Verunsicherung ausgelöst; das sei das Ende der Bergkameradschaft. Der Beitrag setzt sich vor dem Hintergrund des in- und ausländischen Schrifttums mit dieser Entscheidung und ihren Auswirkungen auf die alpinistische Praxis auseinander und versucht herauszuarbeiten, unter welchen Voraussetzungen einem Mitglied einer Tourengemeinschaft die Funktion eines Tourenführers aus Gefälligkeit zukommt und auf welche Weise eine daraus resultierende Haftung vermieden oder eingeschränkt werden kann.