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Priesterbesoldung ist Erwerbseinkommen gem § 91 Abs 1 ASVG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 55 Heft 1 v. 20.1.2000

§§ 91 und 253b ff ASVG:

Der in § 253b Abs 1 Z 4 ASVG verwendete Begriff des Erwerbseinkommens ist im Sinne der Legaldefinition des § 91 Abs 1 ASVG zu verstehen. Darunter fällt auch das von einem katholischen Priester bezogene Gehalt.

OGH 16. 7. 1998, 10 ObS 204/98t (OLG Linz 8. 4. 1998, 11 Rs 6/98a; LG Wels 25. 11. 1997, 19 Cgs 227/97v)

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