Der Händler eines fehlerhaften Produktes haftet nur ausnahmsweise nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen und den Inhalt dieser sog „Auffanghaftung“ nach § 1 Abs 2 PHG.
Der Händler eines fehlerhaften Produktes haftet nur ausnahmsweise nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen und den Inhalt dieser sog „Auffanghaftung“ nach § 1 Abs 2 PHG.