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Der Bundespräsident und das Unvereinbarkeitsgesetz€*)*) Herrn Univ.-Prof. Dr. Richard Novak mit den allerbesten Wünschen zur Vollendung des 60. Lebensjahres am 17. 8. 1999 gewidmet.

AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Bernd WieserJBl 1999, 485 Heft 8 v. 20.8.1999

Entgegen mancherseits vertretener Ansicht unterliegt der Bundespräsident den Vorschriften des Unvereinbarkeitsgesetzes. Der Verfasser zeigt dies im vorliegenden Beitrag näher auf, arbeitet zugleich aber auch heraus, daß Übertretungen des Unvereinbarkeitsgesetzes durch den Bundespräsidenten keiner Sanktionierung unterworfen sind.

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