AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Friedrich RüfflerJBl 1999, 293 Heft 5 v. 20.5.1999
Eine deutliche Schlechterbehandlung ergibt sich aber, wenn man die exekutiven Zugriffsmöglichkeiten bei Ansprüchen auf unvertretbare Handlungen, auf Unterlassung und Duldung untersucht.