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Voraussetzungen einer strafbaren Kettenbeteiligung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1999, 265 Heft 4 v. 20.4.1999

§§ 12, 15 Abs 2 und § 20a StGB:

Bestimmungstäter ist, wer den unmittelbaren Täter zur Ausführung einer mit Strafe bedrohten Handlung veranlaßt. Die Bestimmung kann auch über Mittelspersonen erfolgen; direkter Kontakt zwischen Bestimmungstäter und dem Bestimmten ist nicht erforderlich.

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