Trotz des sofortigen Gutglaubenserwerbs nach § 367 ABGB ist die Ersitzung nach wie vor von erheblicher praktischer Bedeutung. Insbesondere die Ersitzung dinglicher Rechte an Liegenschaften beschäftigt immer wieder die Rechtsprechung. Der Beitrag gibt einen Überblick über das Ersitzungsrecht und befaßt sich vertiefend mit einigen Problemen der eigentlichen und der uneigentlichen Ersitzung sowie dem Erwerb im Vertrauen auf das Grundbuch.