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Unterhaltsrechtsprechung findet den Weg zurück zum Gesetz

KorrespondenzUniv.-Prof. Dr. Hans HoyerJBl 1999, 201 Heft 3 v. 20.3.1999

Der 7. Senat des OGH hat durch seine E vom 22. 5. 1996, JBl 1997, 33 (krit Gitschthaler), und vom 5. 5. 1998, JBl 1998, 776 (krit Hoyer), in mißverständlichem Weiterführen von einer Reihe von Rechtssätzen aus Unterhaltsentscheidungen ohne ausreichende Fallanalysen (vgl die Zitate bei Gitschthaler, aaO 34) eine sich vom Gesetz und seinem Sinn entfernende Richtung vorgegeben. In der kritischen Anmerkung zur zweiten E habe ich mich bemüht, die augenscheinlichen Fehlerquellen und das erkennbar gleichheitswidrige Ergebnis aufzuzeigen.

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