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Keine Amtshaftung bei Unterlassen der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch Generalprokurator

RechtsprechungZivilrechtJBl 1999, 192 Heft 3 v. 20.3.1999

§§ 1 ff §; 33 Abs 2 StPO

Aus der unterlassenen Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes können keine Amtshaftungsansprüche wegen reiner Vermögensschäden abgeleitet werden.

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