§§ 1 ff §; 33 Abs 2 StPO
Aus der unterlassenen Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes können keine Amtshaftungsansprüche wegen reiner Vermögensschäden abgeleitet werden.
§§ 1 ff §; 33 Abs 2 StPO
Aus der unterlassenen Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes können keine Amtshaftungsansprüche wegen reiner Vermögensschäden abgeleitet werden.