vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Stephan KorinekJBl 1999, 149 Heft 3 v. 20.3.1999

Inspiriert durch die Rsp des BGH wurde in die RL über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen das sog Transparenzgebot aufgenommen: Schriftlich niedergelegte Klauseln müssen demnach "klar und verständlich" sein. Entsprechendes sieht nun auch § 6 Abs 3 KSchG vor, doch besteht noch weitgehend Uneinigkeit über Inhalt und Bedeutung dieser Vorschrift. Im folgenden Beitrag versucht der Autor, den normativen Gehalt des § 6 Abs 3 KSchG offenzulegen und das österr Transparenzgebot in das bisherige Schutzinstrumentarium gegen mißbräuchliche Vertragsklauseln einzuordnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!