Der 11. Beitrag der Besprechungsreihe beleuchtet Neuerungen im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Zuständigkeiten und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, insb das Problem gesetzgeberischen Unterlassens und die kraft Kompetenzkonfliktsentscheidung nunmehr zulässige Säumnisbeschwerde in Verfassungsangelegenheiten. Aus dem Organisationsrecht werden die teilweise Aufhebung der Nationalratswahl 1995, die Relativierung der Verfassungsautonomie der Länder in den Tir Bodenrechts-Fällen und, anknüpfend an die Schaffung der Austro Control GmbH, Rechtsfragen der Ausgliederung behandelt. Der Grundrechtsbereich ist durch die tendenzielle Entwicklung des Gleichheitssatzes zum Menschenrecht und durch das Verbot der Doppelbestrafung nach dem 7. ZPMRK vertreten.