Art 48 und 177 EGV; § 54 ASGG; § 26 VBG:
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1) „Kann eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften gem Art 177 des EG-Vertrages in einem Verfahren eingeholt werden, in dem auf Grund eines von einer Partei behaupteten, als wahr anzunehmenden, von namentlich bestimmten Personen unabhängigen Sachverhaltes über das Begehren dieser Partei auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, die nach dem als wahr anzunehmenden Vorbringen dieser Partei für mindestens drei Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von Bedeutung sind, vom OGH als erste und zugleich letzte Instanz zu entscheiden ist?“