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Rechtliche Qualifikation von Standardsoftwareverträgen; Beginn der Gewährleistungsfrist bei mangelhafter Einschulung; kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei fehlerhafter Datenkonvertierung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 577 Heft 9 v. 20.9.1998

§§ 922 ff, 933 und 1053 ff ABGB; §§ 40a ff UrhG:

Jedenfalls für den funktionalen Aspekt ist die Übertragung fertiger Standardsoftware auf Datenträgern gegen einmaliges Entgelt als Kauf einer beweglichen körperlichen Sache und daher als Zielschuldverhältnis zu qualifizieren.

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