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Zur Wahrung des Gemeinschaftsrechts bei Kollegialbehörden nach Art 133 Z 4 B-VG durch den VfGH

AufsätzeV.-Ass. Dr. Roland WinklerJBl 1998, 551 Heft 9 v. 20.9.1998

Die Rolle des VfGH bei der Wahrung des Gemeinschaftsrechts ist im Schrifttum umstritten. Der VfGH selbst ist in dieser Hinsicht eher zurückhaltend; die Stellung der Kollegialbehörden nach Art 133 Z 4 B-VG wie etwa des Bundesvergabeamts führt jedoch iVm ihrer Vorlagepflicht und der Rechtsprechung des VfGH zum EuGH als gesetzlichem Richter zu einer besonderen Rechtslage, die im folgenden näher beleuchtet werden soll.

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