§ 1333 ABGB:
Die Bestimmung des § 1333 ABGB ist sowohl für Verzugs- als auch für Vergütungszinsen - für letztere selbst für den Zeitraum vor Verzugseintritt - maßgeblich. Rechtliche Details eines Anspruchs auf Vergütungszinsen bleiben hier offen.
§ 1333 ABGB:
Die Bestimmung des § 1333 ABGB ist sowohl für Verzugs- als auch für Vergütungszinsen - für letztere selbst für den Zeitraum vor Verzugseintritt - maßgeblich. Rechtliche Details eines Anspruchs auf Vergütungszinsen bleiben hier offen.