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Höhere als die gesetzlichen Verzugszinsen schon bei leichter Fahrlässigkeit / Aufgabe des PlB SZ 5/53

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 312 Heft 5 v. 20.5.1998

§ 1333 ABGB:

Die Bestimmung des § 1333 ABGB ist sowohl für Verzugs- als auch für Vergütungszinsen - für letztere selbst für den Zeitraum vor Verzugseintritt - maßgeblich. Rechtliche Details eines Anspruchs auf Vergütungszinsen bleiben hier offen.

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